Unternehmen / Öffentliche Ladepunkte
THG-Quote Ladesäule · Ladepunktbetreiber
Für Betreiber, Stadtwerke, Hotels und Handel. Vermarktet wird die gemessene Strommenge Ihrer öffentlich zugänglichen Ladepunkte.
Bei Ladepunkten gibt es keine Pauschale. Grundlage ist der Strom, den Ihre öffentlich zugänglichen Ladepunkte an Elektrofahrzeuge abgeben. 20.000 kWh im Jahr entsprechen 20 MWh, ab dieser Menge bekommen Sie ein persönliches Angebot.
Die Ladepunkte müssen öffentlich zugänglich und bei der Bundesnetzagentur gemeldet sein. Weitere Voraussetzungen prüfen wir vor der Einreichung.
Gemessene Strommengen per Excel-Import.
Alle Standorte und Gesellschaften in einem Konto.
Wir prüfen Meldung und Messwerte, bevor wir einreichen.
Beleg für Ihre Buchhaltung je Gesellschaft.
Öffentlich zugängliche Ladepunkte, die bei der Bundesnetzagentur gemeldet sind. Vermarktet wird die gemessene abgegebene Strommenge.
Die Strommenge, die Ihre öffentlichen Ladepunkte im Jahr abgeben, in kWh. Ab 20.000 kWh, also 20 MWh, bekommen Sie ein persönliches Angebot.
Per Import aus Ihrem Abrechnungs- oder Backend-System. Weitere Voraussetzungen prüfen wir vor der Einreichung.
Nein, nur öffentlich zugängliche Ladepunkte. Ihre Elektrofahrzeuge sind über die Fahrzeugpauschale gesondert quotenfähig.
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